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Organspende

© PublicDomainPictures / Pixabay.com

Noch immer sterben auch in Südtirol viele Menschen, weil für sie kein passendes Spenderorgan vorhanden ist. Dabei könnte die Zahl viel geringer sein, wenn sich mehr Menschen zu Lebzeiten Gedanken darüber machen würden, ob sie im Ernstfall Spender sein möchten. Gespendet werden können dabei nicht nur Organe, sondern auch bestimmte Gewebe wie die Hornhaut eines Auges, die einem anderen Menschen wieder zum Sehen verhelfen kann, oder das Gesicht oder Gliedmaßen, die transplantiert werden können.

Muss ich meine Organe spenden?

Nein, selbstverständlich müssen Sie das nicht. Sie können der Organspende ausdrücklich widersprechen. In diesem Fall ist Ihr Wille rechtsverbindlich. Das heißt, niemand, auch nicht Ihre Angehörigen, darf diesem Willen nach Ihrem Tod widersprechen. Ihre Organe werden dann also nicht gespendet. 

Sollte ich meine Organe spenden?

Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen. Sehr viele Menschen haben kein Problem mit der Vorstellung, sie finden sie sogar gut. Wenn Sie unsicher sind, schieben Sie den Gedanken nicht immer weiter auf. Machen Sie sich in Ruhe Gedanken darüber und beziehen Sie auch Ihren Partner und Ihre Familie in die Entscheidung ein. Manchen Angehörigen hilft die Vorstellung, dass die Organe gespendet werden, bei der Trauerbewältigung. Andere lehnen sie eher ab. Auch Ihr Hausarzt kann Ihnen in dieser Frage beratend zur Seite stehen.

Die meisten Religionen sprechen sich für eine Organspende aus, da die Nächstenliebe und die Lebensrettung als wichtiger angesehen werden als die Unversehrtheit des Körpers. Für religiöse Menschen gibt es also eine recht klare Orientierung zum Thema Organspende.

Was sind die Voraussetzungen für eine Organspende?

Das Gesetz sieht zwei Voraussetzungen für eine Organspende vor: die eindeutige Feststellung des Hirntodes des Spenders (mit Ausnahme der Lebendspende) und eine entsprechende Willenserklärung zur Organspende. Eine medizinische Untersuchung ist übrigens nicht notwendig, diese wird nach dem Tod durchgeführt. 

Wo kann ich die Einwilligung zur Organspende geben?

  1. Gesundheitssprengel des Sanitätsbetriebes: Der Südtiroler Sanitätsbetrieb bietet die Möglichkeit, die Bereitschaft zur Organspende beim jeweiligen Gesundheitssprengel zu erklären. Die Willenserklärung wird von einer beauftragten Person im Sprengel im entsprechenden Programm des Gesundheitsministeriums registriert, eine Bestätigung wird ausgehändigt.
  2. Hausarzt: Die Erklärung der Willenserklärung kann bei jedem Hausarzt vorgenommen werden. Dieser hat einen Zugang zum Programm des Gesundheitsministeriums und kann die Registrierung vornehmen.
  3. Organspendervereinigung AIDO: Die Willenserklärung zur Organspende kann bei der nationalen Vereinigung für die freiwillige Organ- und Gewebespende AIDO unterzeichnet und hinterlegt werden, die ebenfalls die Registrierung beim Gesundheitsministerium vornimmt.
  4. Heimatgemeinde: Seit Sommer 2015 gibt es die Möglichkeit geben, die Willensäußerung zur Organspende in den Meldeämtern der jeweiligen Heimatgemeinde zu unterschreiben. Im Rahmen der Ausstellung bzw. Erneuerung des Personalausweises kann jeder Bürger seine Bereitschaft zur Organspende erklären. Die Daten werden an das Gesundheitsministerium übermittelt, der Bürger erhält eine entsprechende Bestätigung über die erfolgte Registrierung als Organspender.

Mehr Informationen zu diesem Thema im Bürgernetz: www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/buerger/kampagne-spende-leben-dona-vita.asp