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Die Urne


© Carsten Grunwald / pixelio.de


Die sterblichen Überreste nach einer Einäscherung werden in einer Urne aufbewahrt. Diese kann auf dem Friedhof, aber neuerdings auch zu Hause aufbewahrt werden. Sogar das Verstreuen der Asche ist inzwischen möglich. 

Die Urne wird in Mitteleuropa bereits seit mehr als 4000 Jahren genutzt.Grundsätzlich wird sie aus einem beständigem Material wie Metall, Keramik oder Stein hergestellt. Die Regel ist, dass eine Urne schlicht gehalten ist und dennoch eine gewisse Würde ausstrahlt.

Das Ausstreuen der Asche ist nach italienischem Recht inzwischen erlaubt - unter bestimmten Bedingungen. Voraussetzung dafür sind der ausdrückliche Wunsch der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen und die Genehmigung durch die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister. Die Gemeinden müssen dafür auch eine Fläche zur Verfügung stellen. 

Wenn die Gemeinde dies erlaubt, ist es auch möglich, die Urne zu Hause aufzubewahren. Allerdings wird davon abgeraten, weil dadurch die Privatwohnung zu einem Gedenkort für die ganze Verwandtschaft werden kann. Grundsätzlich ist es besser, dass die Urne an einem Ort beigesetzt wird, der für die Gemeinschaft zugänglich ist.

 

Das Verstreuen der Asche

Das Landesgesetz für Feuerbestattung aus dem Jahr 2012 gibt auch Richtlinien für das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen vor. Das Verstreuen darf demnach nicht an frei gewählten Stellen erfolgen, sondern nur in eigens von der Gemeinde ausgewiesenen Bereichen. Von der Kirche kommt ein klares Nein zu einem solchen Akt, ein kirchliches "Begräbnis" muss in diesem Fall verweigert werden.